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Channel: Kommentare zu: eBook-Flatrates, Streaming & Co. – Modelle mit Zukunft?
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Von: skreutzer

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Muss denn das Inhalte-Geschäft länger irgendetwas subventionieren, wo doch die Kosten für die Publikation einer ersten Fassung eines Werks gegen Null tendieren und ebenso die Kosten für die nachträgliche Aufbereitung? Was soll denn unter „Content-Industrie“ zu verstehen sein? Sicher nicht die Autoren, denn Werke werden keineswegs in industriellem Maßstab produziert, sondern sind aufwändige Einzelanfertigungen, die auf höchst individuelle Art und Weise entstehen. Daher ist die Content-Industrie das restriktive Rechteverwertertum, welches sich auf Kosten des Autors und zum Nachteil des Lesers bereichert, indem sich Autor und Verlag auf eine höchst riskante, höchst ineffiziente, höchst ungleiche Investitionsspekulation einlassen, wo eben bei Erfolg der Autor verliert und der Verlag gewinnt, und anderenfalls der Verlag mit den Gewinnen anderer Autoren quersubventionieren muss, in jedem Fall aber der Leser immer verliert. Wenn es aber um die Frage geht, wie Autoren dennoch von ihrer Arbeit leben können, dann ist ziemlich offensichtlich, dass der Verkauf von Inhalten tot ist (eine Datei zu kopieren kostet nun wirklich nichts) und eine Ökonomie zur Schaffung von und zum Umgang mit Inhalten aufleben wird, wo Autoren, Dienstleister und Leser immer gewinnen. Bisher fehlt aber leider noch der Marktplatz, über den dies alles abgewickelt werden kann, und es wäre auch äußerst ratsam, selbigen schnell und offen auf die Beine zu stellen, bevor ein anderer restriktiver, nicht-gemeinnütziger Anbieter wiederum gegen einen ungerechtfertigt hohen Prozentsatz vom Erlös zuvorkommt.

Was die Buchpreisbindung damit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht, hat sie doch für E-Books längst versagt und wird auch in Zukunft nicht dazu gereichen, irgendwie einen vielfältigen Online-Buchhandel herzustellen oder zu sichern, was ja auch schon richtigerweise in den vier Thesen als nicht vorhandener Bedarf festgestellt wurde. Im Print-Bereich erfüllt die Buchpreisbindung unverändert weiterhin ihren Zweck, denn Amazon hat (noch?) keine Buchläden vor Ort, sodass im physischen Bereich höchstens der Schwund durch den Zuwachs von Online-Shopping besteht, der aber den gesamten Einzelhandel gleichermaßen betrifft, wo letzterer übrigens keineswegs Sonderregelungen wie die Buchpreisbindung genießt.

Unter 2. a) kann von „erweitertem Nutzungsumfang“ doch wohl keine Rede sein, das dort beschriebene ist der ohnehin und unentgeltlich vom Gesetzgeber garantierte Mindestumfang für dem Leser vorliegende Werke. Die kostenlose, nicht-kommerzielle Weiterverbreitung unveränderter Kopien in beliebiger Menge sollte eigentlich zu den digitalen Grundrechten eines jeden Benutzers gehören, doch schon darauf will sich die Content-Industrie nicht verständigen, genausowenig wie auf eine deutliche Kürzung der urheberrechtlichen Schutzfrist oder auf freie Lizenzierung.

Die Erklärung zu „Streaming“ ist falsch. Es handelt sich immer um einen Download, so etwas wie „reines Online-Lesen“ gibt es nicht. Alles, was auf einem Computer oder sonstigen Lesegerät zur Anzeige gebracht wird, muss vorher (und sei es nur temporär) lokal heruntergeladen worden sein, sonst kann es logischerweise auch nicht angezeigt werden. Da Texte im Vergleich zu Musik oder Videos nur sehr wenig Speicherplatz und Bandbreiten-Volumen benötigen, werden Online-Texte in der Regel von vornherein komplett heruntergeladen. Unter halbwegs echtem Streaming könnte man höchstens verstehen, wenn jeweils nur kleine Bruchstückchen eines Textes mit zeitlichem Versatz heruntergeladen werden, weil z.B. eine App oder ein Leseprogramm Teile des Textes dynamisch, etwa nach Bedarf o.ä., herunterlädt. Ein Abbruch dabei würde ähnlich wie bei echtem Streaming keinen komplett heruntergeladenen Text auf der Festplatte hinterlassen.


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